Abfallgebühren im Barnim werden angepasst

Auch die Anlieferungspreise auf den Recycling- und Wertstoffhöfen haben sich mit der neuen Satzung geändert.
Neue Satzung seit 1. Januar 2020 in Kraft
Barnimer Bürger müssen seit diesem Jahr mehr für die Entsorgung ihrer Wertstoffe bezahlen. Die entsprechende Satzung, die von den Mitgliedern des Kreistages noch im Dezember beschlossen wurde, trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Demnach steigen die Gebühren für Wohngrundstücke von bisher 2,85 Euro je Einwohner und Monat auf 3,80 Euro. Bei einem Einpersonenhaushalt entspricht das 13,80 Euro mehr pro Jahr. Neben der Entsorgung des Hausmülls fallen in diese Kosten auch große Teile der Wertstoffe, die über Recyclinghöfe in Bernau bei Berlin und Eberswalde sowie über die vier Wertstoffhöfe, die in den vergangenen Jahren im Landkreis in verschiedenen Gemeinden entstanden sind, angenommen werden.